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3 Dinge, die wir von der Kirchengeschichte über Gemeinden lernen können

Bei all der Betonung die heutzutage auf Gemeindewachstum und Gemeinden mit mehreren Standorten liegt, hilft uns das Westminster Formblatt unsere Aufmerksamkeit wieder auf andere Bereiche zu lenken, die womöglich wichtiger sind als die Größe.
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Drei Prinzipien für Gemeindegröße
Lesezeit: 4 Minuten

Drei Prinzipien zur Größe einer Gemeinde / Kirche

Das Studium der Kirchengeschichte ist unter anderem deswegen solch ein Segen, weil man erfährt, dass unsere Vorgänger im Glauben oft denselben Herausforderungen gegenüberstanden wie wir heute. Wusstest du beispielsweise, dass sich schon die Westminstersynode mit dem Thema der Gemeindegröße auseinandersetzte und sich die Frage stellte, was zu tun ist, wenn die Gemeinde größer wird als das Gebäude? Obwohl schon vor langer Zeit verfasst, enthält die Form of Presbyterial Church Government (1645) – die unbekanntere Cousine des Westminster-Bekenntnisses – einige gute Gedankenanstöße zum Thema der Gemeindegröße.

Laut diesem Dokument ist eine Gemeinde eine Zusammenkunft von Christen, die „sich gewöhnlich an einem Ort versammeln, um gemeinsam anzubeten“ (Murray, 214). Die Gläubigen können so lange an Zahl zunehmen, bis sie sich nicht mehr „bequem an einem Ort versammeln können“, nicht mehr in angemessener Weise „die ihnen obliegenden Verordnungen“ praktizieren können und nicht mehr ihre „gegenseitigen Pflichten“ erfüllen können (214). An diesem Punkt sei es „rechtmäßig und zweckmäßig, dass sie in eigenständige und feststehende Gemeinden aufgeteilt würden“ (214).

Von diesen Aussagen können wir Prinzipien ableiten, die uns helfen, weise über Gemeindewachstum und Gemeindegröße zu denken. Das Formblatt legt nahe, dass die angemessene Größe einer Gemeinde davon abhängen sollte, ob sie imstande ist, 1.) Jesu Versammlungsgebot zu befolgen, 2.) die Verordnungen der Taufe und des Abendmahls zu praktizieren und 3.) ihrer gegenseitigen Pflicht zur Nächstenliebe und Fürsorge nachzukommen.

Dies sind natürlich rein praktische und vernünftige Überlegungen. Allerdings scheint es so, dass die Westminstersynode es für weise hielt, dass sich eine Gemeinde, die zu solch einer Größe heranwächst, dass sie eine oder alle diese Pflichten vernachlässigen muss, in kleinere Gemeinschaften aufteilt.

Werfen wir einen kurzen Blick auf diese drei Prinzipien.

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Drei Prinzipien zur Gemeindegröße

1. Eine Gemeinde versammelt sich

Der erste Faktor, der sich einschränkend auf die angemessene Größe einer Gemeinde auswirkt, betrifft das Gebot, sich zu versammeln. Das Formblatt definiert eine Gemeinde als „eine bestimmte Gruppe von Christen, [die] gewöhnlich zur gemeinsamen Anbetung in einer Versammlung zusammenkommen“ (214, Hervorhebung hinzugefügt). Die Größe des Gemeindehauses ist eine natürliche Beschränkung der Gemeindegröße. Sobald eine Gemeinde nicht mehr als „eine Versammlung“ zusammenkommen kann, muss sie sich in mehrere, eigenständige Gruppen bzw. Gemeinden aufteilen. Beachte, dass bei all dem keine Rede von mehreren Gottesdiensten (derselben Gemeinde) ist. Natürlich hätte das Formblatt einfach nahelegen können, größere Gebäude zu bauen, die Platz für eine größere Gruppe bieten würden. Aber es gab noch weitere einschränkende Faktoren.

2. Eine Gemeinde praktiziert die Verordnungen

Der zweite Faktor, der die Versammlungsgröße einschränkt, betrifft die Verordnungen bzw. Gnadenmittel. Die Westminster Geistlichen zählten zwar auch das Gebet, die Predigt und die Kollekte zu den Verordnungen, aber das Mahl des Herrn war ihnen ein besonderes Anliegen (216). Und zwar gingen sie davon aus, dass Pastoren und Ältesten um den „geistlichen Zustand der zahlreichen Glieder der Gemeinde“ wissen, sodass sie in angemessener Weise über dem Tisch des Herrn wachen können (217). Solch eine umfassende Kenntnis der Gemeinde schränkt die zweckmäßige Größe einer Versammlung ein. Eine zu große Herde erschwert das treue Hüten.

3. Eine Gemeinde gibt acht

Der dritte Faktor, der die Gemeindegröße einschränkt, betrifft schließlich die Pflichten der Gemeindeglieder, füreinander zu sorgen und aufeinander achtzugeben. Die Westminster Geistlichen erkannten, dass die Glieder, wenn sie nahe zusammenleben, mehr Gelegenheiten haben, diese Pflichten gegeneinander zu erfüllen: „Denn die, die nahe beieinander wohnen, haben dadurch eine bessere Möglichkeit, die moralischen Pflichten, die sie gegeneinander haben und an die sie gebunden sind, zu erfüllen“ (215).
Sie verstanden dies nicht lediglich als optionalen, entbehrlichen Teil des Christenlebens, sondern betrachteten dies als eine ständige und bindende Verpflichtung für alle Gläubigen. Für die Westminster Geistlichen war es offensichtlich, dass die Gemeindegröße sich darauf auswirkt, wie gut die Gemeindeglieder einander dienen können.

Schlussfolgerung

In all diesen drei Bereichen – die Notwendigkeit, sich als eine Gemeinde zu versammeln, die Notwendigkeit, das Abendmahl zu überblicken, und die Notwendigkeit für die Gemeindeglieder, ihre Pflichten gegeneinander zu erfüllen – finden wir einige hilfreiche Prinzipien der Westminster Geistlichen, um darüber nachzudenken, wie groß eine Gemeinde werden sollte, bevor sie „in eigenständige, feste Gemeinschaften aufgeteilt“ (214) werden sollte.

Sofort stellt sich die Frage: „Wie groß ist denn zu groß?“ Weder dieses Formblatt noch die Bibel beantwortet diese Frage und so sollten wir uns nicht dogmatisch auf eine bestimmte Zahl festlegen. Wir können es einfach nicht wissen. Die Gemeinde in Jerusalem beispielsweise umfasste über 5000 Männer (Apg 4,4) und sie konnten sich alle in der Halle Salomos versammeln (Apg 5,12).
Aber bei all der Betonung heutzutage auf Gemeindewachstum und Gemeinden mit mehreren Standorten hilft uns das Westminster Formblatt, unsere Aufmerksamkeit wieder auf andere Bereiche zu lenken, die womöglich wichtiger sind als die Größe.

 

Quellen:
Iain H. Murray, Reformation of the Church (Edinburgh; Carlisle, PA: Banner of Truth, 1965).

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